Ob Fußgänger, Autofahrer oder Radfahrer alle bewegen sich irgendwann im Straßenverkehr, mitunter kann es hier zu Vorfällen kommen, die juristisch gesehen unter das Verkehrsrecht fallen. Das Verkehrsrecht umfasst Punkte wie beispielsweise Bußgeldkatalog, Abschleppurteile, Punktesystem in Flensburg, Bonussystem für Verkehrssünder, Verkehrsstrafrecht oder auch das überfahren einer roten Ampel. Im Falle eines unverschuldeten Schadens, kann es hilfreich sein sich mit der Thematik Verkehrsrecht bekannt zu machen, da es um das eigene recht im Straßenverkehr geht, mitunter kann Unwissen sehr teuer werden. Besonders viel Angst bereitet fast jedem Verkehrsteilnehmer das gefürchtete Flensburger Punktesystem, doch nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr führt automatisch zu einer Eintragung in die Verkehrssündenkartei. Verwarnungen bis zu einem bestimmten Geldbetrag bleiben so beispielsweise unberücksichtigt, ebenso wie Unfälle oder andere Verkehrssünden die im Ausland erfolgt sind und dort auch weitergeführt werden. Ist dagegen eine Straftat im Straßenverkehr begangen worden oder es erfolgte eine gerichtliche Entscheidung kann dies zu Punkten in Flensburg führen. Je nachdem was vorgeworfen wird, kann es hier zwischen 1 und 7 Punkte in der Verkehrssündenkartei geben. Wie viele Punkte es wofür genau gibt, ist in dem so genannten Bußgeldkatalog geregelt. Der Bußgeldkatalog ist fester Bestandteil des Verkehrsrechts. Hier im Bußgeldkatalog werden wichtige Verkehrsverstöße aufgelistet, für einige sind nur Geldstrafen vorgesehen, andere wiederum führen zu Punkten und einer Geldstrafe oder gar zum Führerscheinentzug und damit verbundenem Fahrverbot. Weniger schwer wiegende Verstöße sind in dem Verwarnungsgeldkatalog aufgelistet. In diesem Teil des Verkehrsrechts wird ein schriftliches Verwarnungsgeld ausgesprochen, wobei die Zahlung binnen einer Woche erfolgen muss. Egal ob Punkte in Flensburg, Verwarnungsgeld oder ein andrer Verstoß vorliegt, der Beschuldigte hat immer das Recht sich dagegen zu währen, binnen einer angemessen Frist kann er sich zu den Vorwürfen äußern. Liegt beispielsweise ein Bußgeldbescheid vor, so kann der Beschuldigte innerhalb von 14 Tagen hiergegen Einspruch erheben. Bei einem Einspruch kommt das ganze Delikt vor Gericht, wo ein Richter den Tatvorwurf genau überprüft und ein Urteil fällt. Deshalb ist hier ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder im speziellen Autorecht unabdingbar. Wer kennt sich als "nicht Jurist" schon aus?
Autor: Holger Lenzdorf
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