Wer schon einmal Urlaub in der Türkei gemacht hat, der weiß, dass dort besonders günstig ein Teppich eingekauft werden kann. Viele Urlauber nutzen diese Chance um dort ihren Traum von einem Teppich zu kaufen. Aber muss dabei eigentlich etwas beachtet werden? Grundsätzlich gilt für die Türkei wie für andere nicht europäische Staaten auch, dass bestimmte Ware bei der Einfuhr nach Deutschland verzollt werden muss. Hierunter fallen auch Teppiche, die nach Deutschland eingeführt werden, sofern der Einkaufspreis über dem Zollfreibetrag von 430 Euro pro Person liegt. Der Zollfreibetrag kann nicht von zwei Personen zusammen addiert und für einen Artikel verwendet werden. Normalerweise kümmern sich die Teppichhändler in der Türkei, sofern der Teppich in einer Teppichfabrik gekauft wird um die Formalitäten mit dem Zoll. Es sollte trotzdem aber noch einmal am Zoll nachgefragt werden, nicht dass es hier zu Problemen kommt. Vor allem bei Rundreisen durch die Türkei oder aber bei Ausflügen werden die Touristen gerne zu einer Teppichfabrik gefahren. In dieser werden ihnen dann von den Mitarbeitern die Vorzüge von Teppichen aus der Türkei erklärt und verschiedene Ausstellungsstücke gezeigt. Zu diesen Ausstellungsstücken wird meist auch ein Preis genannt. Aber Vorsicht, dieser sollte nicht gleich akzeptiert werden, denn auch hier kann durch Handeln oftmals ein niedrigerer Preis für den Teppich herausgeholt werden. Der Einkauf kann meist entweder mit Bargeld oder mit EC- bzw. Kreditkarte bezahlt werden. Auch eine Bestätigung der Rechnung für den Zoll wird gleich ausgestellt. Diese darf nicht vergessen werden, da ansonsten Probleme bei der Zollkontrolle entstehen können. In vielen Fällen erklären sich die Mitarbeiter der Teppichfabrik auch dazu bereit, den gekauften Teppich in das Hotel zu liefern.
Autor: nicola lavacca




