Zum besseren Verständnis soll erst einmal die Benennung Mindestumsatz erklärt werden: Der Kunde muss in einem Monat einen vereinbarten Umsatz erreichen, dies normalerweise durch entsprechend viele vertelefonierte Gesprächseinheiten. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn diese Zahl an Gesprächsminuten nicht vertelefoniert wurde. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Vertragspartner bezahlen. Die nicht vertelefonierten Gesprächsminuten, die mit dem Mindestumsatz bezahlt wurden, können nicht mit in den nächsten Monat übertragen und dann vertelefoniert werden. Dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Gesprächszeit erreicht werden muss, ist eine weitere im Mobilfunkbereich gängige Vereinbarung. Zum Mindestumsatz zählen auch keine SMS oder andere Dienste im Mobilfunk, sondern sie werden immer zusätzlich abgerechnet. Diese Handyverträge mit monatlichem Mindestumsatz verlagern nur die Festkosten der Grundgebühr zum fest gelegten Mindestumsatz. Zuletzt soll das dem Kunden wie ein günstiger monatlicher Inklusivpreis vorkommen. Eine spezielle Form der Mobilfunkverträge mit Mindestumsatz stellen die Handy-Verträge dar, die eine bestimmte Zahl von Minuten zum Festbetrag anbieten. Solche Vertragsformen nennt man auch Minuten-Tarif. Die nicht genutzten Minuten können ebenfalls, wie beim Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz, nicht mit in den nächsten Abrechnungszeitraum genommen werden. In Minuten-Tarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche abgerechnet, Sonderdienste, SMS oder Sonderrufnummern werden getrennt verrechnet. Alle Handy-Tarife, die irgend wie auf einem festen Umsatz basieren, kann man nur dann auf Dauer günstig nutzen, wenn man sein eigenes Gesprächsverhalten gut kennt. Vor allem ist noch sehr wichtig, dass man eine jeden Monat möglichst gleichbleibende Gesprächsdauer benötigt. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minuten-Tarifen die gekauften Minuten, so werden diese möglichst teuer, entsprechend den üblichen Handy-Tarifen, für jede weitere Minute verrechnet. Das eigene Telefonverhalten zu überprüfen, ist vor allem sinnvoll, wenn man den bestehenden Handy Vertrag verlängern will. Verträge ohne Mindestumsatz werden generell nach Takteinheiten für jedes Gespräch verrechnet und enthalten im Allgemeinen auch eine monatliche Grundgebühr. Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Mobilfunk-Vertrag fest gelegt ist, zum festgelegten Tarif verrechnet. Damit fallen, wenn Sie in einem Monat gar nicht telefonieren, außer der vertraglich festgelegten Grundgebühr, keine andere Kosten an. Es ist vollkommen egal, wie lange Sie in einem Monat telefonieren, jede telefonierte Minute kostet Sie immer gleich viel. Unter Zugrundelegung dieser Fakten sind letztendlich auch alle Prepiad-Karten generell Mobilfunktarife ohne Mindestumsatz. Beim Prepaid-Tarif ist zwar erforderlich, mit dem Aufladen des Guthabenkontos einen vorgeschriebenen Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Befristung zum Verbrauch dieses Prepaidkontos vorgegeben, wie es normalerweise bei Mindestumsatz und Minuten-Tarif gilt. Diese bezahlten Prepaid-Konto können also frei genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Auch wenn man viele Monate nicht telefoniert, bleibt ein solches Prepaid-Konto also bestehen. Somit sind Sie also in Ihrem Gesprächsverhalten vollkommen unabhängig und es entstehen auch keine monatlichen Kosten durch irgendeine Grundgebühr.
Autor: Petra Haas
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