Immer mehr Versicherte nutzen in Zeiten reduzierter Kostenübernahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen private Zusatzversicherungen, die ihnen höhere Zuschüsse zu Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder bei zahnärztlichen Behandlungen zusichern. Diese zusätzlichen Versicherungen finden deswegen ihren Markt, weil die Leistungen der GKV, der Gesetzlichen Krankenversicherungen durch den Gesetzgeber immer weiter reduziert werden, um den wachsenden Kosten im Gesundheitswesen zu begegnen. Wer die Bedingungen erfüllt, kann auch direkt aus der GKV in die PKV, die Private Krankenversicherung wechseln, wo ebenfalls mit verschiedenen Tarifmodellen eine individuelle Versicherung der eigenen Gesundheit und der Kosten, die für Behandlungen aufzubringen sind, möglich ist. Das Rechenmodell der PKV basiert dabei auf einer stärkeren Konzentration auf das versicherte Individuum, weswegen auch eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern und von Ehepartnern gar nicht möglich ist. Hier ist für jeden Versicherten ein eigener Vertrag notwendig. Der Wechsel in die PKV ist vom Gesetzgeber reglementiert, so stehen gewisse, jährlich angepasste Einkommensuntergrenzen im Wege, die erreicht oder überschritten werden müssen, um den Wechsel zu ermöglichen, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber für Studenten, Freiberufler, Selbstständige und Beamte vor. Eine Gesundheitsprüfung, die vor jedem Versicherungsvertrag steht, ist jedoch von Seiten der Versicherer vorgeschriebenen, dient sie doch als Basis, das individuelle Gesundheitsrisiko zu ermitteln und somit die Kosten für die Gesundheit einer jeden Person zu versichern. Hat man diese Hürden überwunden, so ändert sich für den Versicherten im Grunde nicht sehr viel. Er nutzt weiterhin eine Versicherungskarte, die die notwendigen Daten enthält, die für die Abrechnung gebraucht werden. Allerdings erhält er von nun an direkt vom Arzt die Rechnung, die inhaltlich zu prüfen ist und dann der PKV zur Begleichung eingereicht wird. Hierdurch wird der Versicherte aktiver Teil der Krankenversicherung und kann so seine eigenen Kosten managen und steuern, was ihm im Falle wirtschaftlichen Handelns auch einen Bonus in Form von Beitragsrückerstattungen einbringen kann. Die Beitragsrückerstattung wird dann im darauf folgenden Jahr an den Versicherten ausbezahlt.
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Autor: Andreas Mettler




