Wer einen Kredit aufnimmt, plant weit in die Zukunft. Gerade Tilgungsdarlehen und Annuitätendarlehen reichen meist mehrere Jahre in die Zukunft. Wie soll der Darlehensnehmer da genau einschätzen können, wie sich seine finanzielle Situation entwickelt? Da man dies meist nicht kann, sollte man bei der Aufnahme eines Darlehens alle Eventualitäten mit einberechnen. Und diese Eventualitäten können sich sowohl in die positive, als auch in die negative Richtung entwickeln. Alles Negative sollte man durchdacht haben, bevor man die anfängliche Tilgung festlegt. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Anteil an der Gesamtdarlehenssumme. Dieser Anteil bewegt sich meist zwischen 1% und 3% und definiert einen Teil der Rate, die der Darlehensnehmer monatlich zurückzahlen muss. Eine weitere Komponente, die in die Höhe der monatlichen Rate mit einfließt, ist der Zinssatz, der für das aufgenommene Darlehen zu zahlen ist. Wer sich für eine niedrige monatliche Tilgungsrate entscheidet, bezahlt jeden Monat weniger, dafür aber auch dementsprechend in der Gesamtsumme mehr und auch länger. Allerdings ist die Gefahr, sich finanziell zu übernehmen auch dementsprechend geringer. Manchmal entwickeln sich die Dinge im Leben aber auch positiv. Eine Erbschaft, eine Gehaltserhöhung oder vielleicht ein Lottogewinn erhöhen das vorhandene Kapital rapide und das Darlehen könnte sofort abgelöst werden. Wenn man die Möglichkeit einer Sondertilgung vorher vertraglich festgelegt hat. Unter einer Sonderkündigung versteht mab eine Rückzahlung, die außerhalb des Tilgungsplans vorgenommen wird. Viele Darlehensgeber sind kein Freund dieser Sondertilgung, bedeutet sie im Endeffekt doch, dass dem Darlehensgeber durch das vorzeitige Begleichen des Darlehens Zinszahlungen entgehen. Deswegen sollte man beim Abschluss des Darlehensvertrages immer darauf achten, dass die Möglichkeit zur Sondertilgung im Vertrag enthalten ist. Steht gar nichts zu dieser Thematik im Vertrag, sollte man die AGB des Anbieters besonders sorgfältig lesen. Oft wird in diesen das Recht zur Sondertilgung ausdrücklich ausgeschlossen.
Autor: Silke Müller




