In den letzen Tagen zog das Sturmtief „Xynthia“ über Deutschland und führte zu Schäden in Millionenhöhe. Abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und jede Menge Sachschäden bei Fahrzeugen waren die Folge. Sicherlich kommt irgendeine Versicherung dafür auf denkt der Bürger. So einfach ist dies aber nicht, wie ein Rechtsanwalt aus Leipzig informiert. Die Sturmschäden am Dach sind an sich selbst durch die Versicherungen abgedeckt. Doch die herabgestürzten Dachziegel, die Schäden an den umstehenden Fahrzeugen verursachen sind durch die Versicherung nicht oder nur zum Teil abgedeckt. Solange die Fahrzeuge nicht dem Hauseigentümer oder dessen Angehörigen gehören, deckt die Haftpflicht den Schaden ab. Diese allerdings stellt sich oftmals quer, wie der Rechtsanwalt aus Leipzig informiert. Er berichtet, dass die Versicherung sich auf das Einwirken höherer Gewalt beziehe und dass der verursachte Schaden zwar durch das Eigentum, nicht aber durch eine Handlung des Versicherungsnehmners entstanden sei. Man sollte hier auf jeden Fall die Police der Versicherung genau durchlesen, im Notfall sollte man sie von einem Anwalt prüfen lassen. Weiter berichtet der Rechtsanwalt aus Leipzig, dass die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung in diesem Falle auch nicht haften wolle, je nachdem, welche Klauseln in der Police verankert sind. Auch hier lohnt es sich jedoch, die Versicherungspolice prüfen zu lassen und diese gegebenenfalls ändern zu lassen.
Die Schäden, die das Sturmtief verursacht hat, gehen in die Millionen, auch wenn diese nur zum Teil von den Versicherungen getragen werden. Diese sind, so der Rechtsanwalt aus Leipzig, nämlich nur in bestimmten, vertraglich in den Policen festgelegten Fällen, zur Zahlung von Leistungen verpflichtet.
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Autor: Steffen Steffen




